← BZO Illgau · Inhaltsverzeichnis
Art. 31 · Mindestabstand
BZO Baureglement Gemeinde Illgau · S. 29 · Original-PDF
trag der Grundeigentümer oder von Amtes wegen durch nert fünfzehn Jahren seit lnkrafttreten nicht in wesentlichen Der Gestaltungsplan kann aus wichtigen Gründen auf AnVerfügung des Gemeinderates geändert werden. Vorbegung des Gemeinderates aufgehoben werden, wenn inhalten bleibt die Genehmigung durch den Regierungsrat. Teilen mit der Verwirklichung begonnen wurde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.