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Art. 75 · Abweichungen von der zonengemässen Regelbauweise

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 43

Im Rahmen von Folgeplanungen können folgende Abweichungen von der zonengemässen Regelbauweise festgelegt werden, wenn damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden bei überdurchschnittlicher Wohn- und Gestaltungsqualität erreicht wird und dem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen:

a)Die Grenz- und Gebäudeabstände können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden. Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb des Beizugsgebiets der Folgeplanung gelten die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise.

b)Die Gebäudelängen und der Zusammenbau mehrerer Baukörper können nach architektonischen Kriterien frei festgelegt werden.

c)Die Nutzung darf innerhalb des Beizugsgebiets nach architektonischen Kriterien frei verteilt werden.

d)Drängt sich aus gestalterischen Gründen eine Terrainveränderung auf, kann die Berechnung der Höhen ab neuem Terrain vorgeschrieben werden.

e)Das zulässige Mass der Nutzung kann bis maximal 10% erhöht werden. IV Erschliessungsordnung 1. Allgemeines

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.