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Art. 115 · Rechtsschutz

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 62

Der Rechtsschutz ist nach Massgabe der eidgenössischen2 und kantonalen3 Raumplanungsgesetzgebung gewährleistet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.