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Art. 105 · Abwasser

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 56

1 Abwasser von Bauten und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massgabe des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. 2 Einzelheiten bestimmt das kommunale Abwassergesetz. 56 Baugesetz 72.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.