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Art. 3.3 · Nutzweise
BZO Horgen · S. 2 · Original-PDF
3.3 Nutzweise 3.3 Nutzweise Es sind Wohnungen sowie nicht störende Betriebe zulässig. 3.3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.