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Art. 3.2 · Ausnutzung
BZO Horgen · S. 10 · Original-PDF
3.2 Ausnutzung Die bestehenden Bauvolumen dürfen um-, aus- oder wiederaufgebaut werden. Dabei darf die Baumasse über gewachsenem Boden gemäss Stammbaubewilligung um höchstens einen Fünftel erweitert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.