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Art. 10.5.2 · Bei besonderen örtlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann die …

BZO Horgen · S. 23 · Original-PDF

10.5.2 Bei besonderen örtlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann die Anzahl der Abstellplätze reduziert, begrenzt oder eine etappenweise Realisierung bewilligt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.