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Art. 10.5.1 · Es ist folgende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze zu erstellen

BZO Horgen · S. 23 · Original-PDF

10.5.1 Es ist folgende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze zu erstellen: Wohnnutzungen Bewohner Besucher In der Kernzone Dorf 0.3 PP pro Wohnung

1PP pro 10 Wohnungen Übrige Zonen

1PP pro Wohnung

1PP pro 6 Wohnungen

bei Wohnungen mit

einer Nettowohnfläche

kleiner 80 m2

1.5 PP pro Wohnung

bei Wohnungen mit

einer Nettowohnfläche

grösser 80 m2

Für die übrigen Nutzungen bemisst sich die zu erstellende Anzahl PersonenwagenAbstellplätze gemäss der kantonalen Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen vom Oktober 1997, wobei kein Maximalwert zu beachten ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.