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Art. 10.5.3 · Bei Wohn- und Geschäftsbauten sind in der Nähe des Hauseingangs ausreichende

BZO Horgen · S. 23 · Original-PDF

10.5.3 Bei Wohn- und Geschäftsbauten sind in der Nähe des Hauseingangs ausreichende, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas zu erstellen und dauernd zur Verfügung zu halten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.