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Art. 6.2.4 · In der Erholungszone E3 sind Bauten und Anlagen, die für den Betrieb eines …

BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF

6.2.4 In der Erholungszone E3 sind Bauten und Anlagen, die für den Betrieb eines Campingplatzes in Verbindung mit dem Bauernhof «Waldhof» notwendig sind, und landwirtschaftliche Bauten und Anlagen zugelassen. Nähere Einzelheiten werden in einem privaten Gestaltungsplan geregelt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.