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Art. 6.2.5 · Die Erholungszone E4 Hasel dient der lokalen Bevölkerung der umliegenden Weiler

BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF

6.2.5 Die Erholungszone E4 Hasel dient der lokalen Bevölkerung der umliegenden Weiler. Es sind Sport- und Freizeitanlagen zugelassen. 7. Weitere Bestimmungen Abstandsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.