← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis

Art. 6.2.3 · Die erforderlichen Parkplätze für die Erholungszone E2 sollen im Bereich

BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF

6.2.3 Die erforderlichen Parkplätze für die Erholungszone E2 sollen im Bereich zwischen Tösstalstrasse und Zelgbach angeordnet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.