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Art. 6.2.2 · In der Erholungszone E2 sind insbesondere Bauten und Anlagen zugelassen, die …
BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF
6.2.2 In der Erholungszone E2 sind insbesondere Bauten und Anlagen zugelassen, die für den Betrieb von 4 bis 5 Tennisplätzen mit Clubhaus notwendig sind. Zulässig sind darüber hinaus ergänzende Anlagen für andere Freizeitaktivitäten (Kinderspielplatz, Platz für «Rollerblades» und dergleichen).
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.