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Art. 6.2.1 · In der Erholungszone E1 sind Bauten und Anlagen zugelassen, die für den

BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF

6.2.1 In der Erholungszone E1 sind Bauten und Anlagen zugelassen, die für den Betrieb des Golfplatzes notwendig sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.