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Art. 6 · Hinreichende Erschliessung
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 10 · Original-PDF
1Die Erschliessung des Baugrundes umfasst hinreichende Zufahrt, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserleitung und –reinigung, Entwässerung. Sie muss auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus oder der Anlagen, wenn nötig bereits bei Baubeginn erstellt sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.