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Art. 5 · Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 9 · Original-PDF

BewD mit der erläuternden Weisung der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht mit der Bauverwaltung Heimberg abzuklären. Artikel 5 Baubewilligung; Voraussetzung der Erteilung

1Bauvorhaben sind zu bewilligen, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 2 BauG entsprechen. Art. 5 KoG, 32-44 BauG, 4ff. BewD Das Baubewilligungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Baugesetzes und des Baubewilligungsdekretes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.