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Art. 61 · Austrocknung der Bauten
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF
Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die Bauten genügend trocken und ein gefahrloser und sauberer Zugang vorhanden ist. Widerrechtlich bezogene Bauten können auf Anordnung des Gemeinderates auf Kosten des Eigentümers geräumt werden.
Gebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.