← BZO Freienbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 62 · Gebühren

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF

Für die Behandlung der Baugesuche, der Vorentscheide und der Durchführung der Bauaufsicht sind Gebühren zu entrichten. Deren Höhe wird durch eine Gebührenordnung festgelegt, die der Gemeinderat erlässt.

Strafbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.