Art. 60 · Bauaufsicht
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF
Der Gemeinderat sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. Er und die von ihm bezeichneten Organe sind berechtigt, die Baukontrolle durchzuführen. Hierfür sind ihm rechtzeitig anzuzeigen: - der Beginn der Bauarbeiten bzw. die Erstellung des Schnurgerüstes; - die Abwasseranlagen vor dem Eindecken gemäss Kanalisationsbewilligung; - die Aufrichtung des Rohbaus; - die Erstellung der Feuerungsanlagen; - die Fertigstellung der Baute.
2Die Baukontrolle hat in der Regel innert 3 Tagen nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Zustimmung oder Beanstandungen sind dem Bauherrn bzw. der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Behebung gerügter Mängel ist erneut schriftlich anzuzeigen und zu kontrollieren.
Austrocknung der Bauten
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