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Art. 59 · Beschwerde
BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29 · Original-PDF
Gegen Entscheide und Verfügungen, welche die Bewilligungsbehörde im Vollzug der Bauvorschriften erlässt, kann innert 20 Tagen seit Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Regierungsrat geführt werden. Die Beschwerde ist im Doppel schriftlich einzureichen und hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Bauaufsicht
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.