← BZO Freienbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 3 · Planungspflicht

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 4 · Original-PDF

Die Gemeinde erfüllt ihre Planungspflicht durch den Erlass von Zonen- und Erschliessungsplänen samt den zugehörigen Vorschriften (Baureglement).

2Der Gemeinderat kann auch Richtpläne, Gestaltungspläne und Planungszonen erlassen.

Richtpläne

1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.