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Art. 2 · Geltungsbereich, Bestandesgarantie, Übergeordnete Vorschriften

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 4 · Original-PDF

Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Freienbach.

2Bau- und Zonenvorschriften finden Anwendung auf die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen.

3Eine Änderung liegt namentlich dann vor, wenn Bauten und Anlagen äusserlich umgestaltet, erweitert, umgebaut oder einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden. Bestandesgarantie

4Bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen, die den neuen Vorschriften widersprechen, sind in ihrem Bestande garantiert. Für die Änderungen und den Wiederaufbau solcher Bauten und Anlagen sind die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRSZ 400.100) massgebend. Übergeordnete Vorschriften

5Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts. II. PLANUNGSMITTEL

Planungspflicht

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.