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Art. 4 · Richtpläne

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 4 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann in Richtplänen die räumlich anzustrebende Entwicklung bestimmen. Die genehmigten Richtpläne sind für die Behörden verbindlich.

2Richtpläne zeigen: a) wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden; b) in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgabe zu erfüllen.

3Richtplanentwürfe liegen während 30 Tagen öffentlich auf. Innert dieser Frist kann jedermann Anregungen einbringen, die vom Gemeinderat schriftlich beantwortet Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 5 werden. Der Gemeinderat beschliesst über den Richtplan und lässt ihn durch den Regierungsrat genehmigen.

Nutzungspläne

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.