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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 4 · Original-PDF

Das Baureglement bezweckt eine geordnete Entwicklung der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze der Wohn- und Arbeitshygiene, der Bau-, Siedlungs- und Verkehrstechnik, der Erschliessungsökonomie, der Landwirtschaft und des Natur- und Heimatschutzes.

Geltungsbereich

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.