Art. 54
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 173 · Original-PDF
1Natürliche oder naturnahe Abschnitte von Fliessgewässern dürfen in ihrer Eigenart nicht verändert werden. Sanierungsmassnahmen sind nach ingenieurbiologischen Methoden auszuführen. Die Aufwertung der Fliessgewässer (Ausdolungen, Renaturierungen) sind erwünscht und durch die Gemeinde aktiv anzustreben.
2Die Ufergehölze sind geschützt und dürfen weder entfernt noch in ihrer Ausdehnung geschmälert werden. Sie sind sachgemäss zu pflegen.
3In einem Abstand von mindestens 3 Metern ab der Uferlinie ist der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten. Dieser Terrainstreifen ist als Dauergrünland zu bewirtschaften. Pflegeund Unterhaltsmassnahmen sowie Beiträge an diese richten sich nach Art. 55 Abs. 2 BauR. Siedlungstrennung Gewässer- und Uferbereiche Einwohnergemeinde Grafenried Seite 21 Baureglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.