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Art. 53

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 173 · Original-PDF

1Das im Zonenplan ‚Landschaftʻ als Siedlungstrennung bezeichnete Gebiet dient primär der Freihaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen von Bauten und Anlagen zwischen Grafenried und Fraubrunnen. Ein Zusammenwachsen der beiden Siedlungen ist zu verhindern.

2Das Siedlungstrenngebiet darf landwirtschaftlich genutzt werden. Grössere Bauten und Anlagen, auch landwirtschaftliche Wohn- und Ökonomiegebäude oder Hallen, sind untersagt. Gestattet sind jedoch einfache landwirtschaftliche Bauten, die der Nutztierhaltung dienen, sofern eine landschaftsverträgliche Gestaltung möglich ist.

3Massnahmen, die der Aufwertung der Landschaft bzw. der Ökologie dienen, sind erwünscht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.