Art. 11b
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 158 · Original-PDF
1Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Gefahrenbereiche
2Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.
3Bei Baugesuchen in Gebieten mit mittlerer Gefährdung (blau) zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei.
4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (gelbes Gefahrengebiet)2 wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht.
2Zu beachten ist, dass für sensible Bauten Art. 6 Abs. 3 BauG gilt. Sensible Bauten sind:
–Gebäude und Anlagen, in denen sich besonders viele Personen aufhalten, die schwer zu evakuieren sind (wie Heime, Schulen) oder die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z.B. Campingplätze)
–Gebäude und Anlagen, an denen bereits geringe Einwirkungen grosse Schäden zur Folge haben (wie Schaltanlagen, Trinkwasserversorgungen, Kläranlagen)
–Gebäude und Anlagen, an denen grosse Folgeschäden auftreten können (wie Deponien, Gebäude mit Beständen an gefährlichen Stoffen). Einwohnergemeinde Grafenried Seite 6 Baureglement
B. Baupolizeiliche Vorschriften
Bauweise und Gestaltung Art. 11 b 3 Gefahrenbereiche
1Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG.
2Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen.
3Bei Baugesuchen in Gebieten mit mittlerer Gefährdung (blau) zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei.
4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (gelbes Gefahrengebiet)1 wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht.
1Zu beachten ist, dass für sensible Bauten Art. 6 Abs. 3 BauG gilt. Sensible Bauten sind:
–Gebäude und Anlagen, in denen sich besonders viele Personen aufhalten, die schwer zu evakuieren sind (wie Heime, Schulen) oder die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z.B. Campingplätze)
–Gebäude und Anlagen, an denen bereits geringe Einwirkungen grosse Schäden zur Folge haben (wie Schaltanlagen, Trinkwasserversorgungen, Kläranlagen)
–Gebäude und Anlagen, an denen grosse Folgeschäden auftreten können (wie Deponien, Gebäude mit Beständen an gefährlichen Stoffen). Ergänzung Baureglement (Ergänzung Anhang A mit ZSF 2) ZSF-Nr. Bezeichnung 1. Zweckbestimmung der Zone 2. Grundzüge der Überbauung und Gestaltung 3. Weitere Bestimmungen ZSF 2 Bärenbachweg 1. Nicht gewerbsmässige Pferdehaltung 2. Parzelle 394: ES III max. 6 Pferdeboxen mit Stallauslauf; baupolizeiliche Masse:
–max. Gebäudehöhe: 5 m
–max. Gebäudegrundfläche: 200 m2 Parzelle 643: südlicher Teil: Reit- und Pferdeauslaufplatz von max. 900 m2, keine Bauten nördlicher Teil: naturnaher Garten mit Biotop und Gartenhalle, keine zusätzlichen Bauten 3. Erschliessung über den Bärenbachweg. Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom Vorprüfung vom 29. Jan. - 26. Feb. 2010 31. März 2010 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Grafenried, Publikation im Anzeiger Nm. 16+ 17 Öffentliche Auflage vom vom 23.+30. April 2010 23. April - 24. Mai 2010 Gemeindeschreiber Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Michael Riedo Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am 16. Dezember 2009 Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung Beschlossen durch die Gemeindeversammlungam 7. Juni 2010 Präsident 7~~ lvo~ Sekretär Michael Riedo 1 ~; 11111 1818 Grundlage vom: Dezember 2fXfl GENEHMIGUNG 0 1·,,w,r.,'i;i'\'~---:.,·":(i'·'~ ,r..-:1,n~,~.-.. ~. "',1!"'->,,•,f;.., "1>i"iel!1_ IG ifa vlv .. r_., •. . 1,c- -1. _,,c;-~~il lii"", ,1,q~ ..., IIIU • ..,_ l!:: zonenplanä:niderung «Bärenbachweg» Zonenplanänderung Die ZP-Änderung besteht aus:
–zonenplanausschnitt 1 :1000 mit Ergänzung Baureglement weitere Unterlagen:
–Erläuterungsbericht Juni 2010 grafenried/zpa_baere/4/zpa/zpa_baere_ 100623_ge.VWX/mz ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Alter zustand 313 19 100 643 N C) Neuer zustand 313 19 100 N C) le;ge.nde Inhalte: 1-linweise: Fliessgewässer - - - - • Perimeter der Zonenplanänderung Gewässerbereich W2 Wohnzone 2-geschossig ZSF 2 Zone für Sport- und Freizeitanlagen 2 LWZ Landwirtschaftszone Verfügung Amt für Gemeinden Office des affaires communales et de l'organisation du territoire und Raumordnung Justiz-, Gemeinde- und Direction de la justice, des affaires Kirchendirektion des Kancommunales et des affaires tons Bern ecclesiastiques du canton de Berne Nydeggasse 11 /13 3011 Bern Telefon 031 633 73 27 Telefax 031 633 73 21 oundr.agr@jgk.be.ch www.be.ch/agr 19. Februar 2009 Thomas Federli / SAN U/ Zeichen: 150 09 44 G.-Nr. Einwohnergemeinde Grafenried Zonenplanänderung „Buechhof / Haslibach" Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz (BauG) 1. Die von der Gemeindeversammlung von Grafenried am 9. Dezember 2008 beschlossene Zonenplanänderung „Buechhof / Haslibach" wird in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. 2. Es wird davon Kenntnis genommen und gegeben, dass innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden sind. 3. Die Gemeinde Grafenried wird angewiesen, diese Genehmigung gemäss Art. 110 BauV öffentlich bekanntzumachen. 4. Es werden keine Gebühren erhoben. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61 a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden. 6. Diese Verfügung wird unter Beilage der genehmigten Zonenplanänderung „Buechhof / Haslibach" mit normaler Post eröffnet: - der Gemeinde Grafenried (2 Ex.)
150 09 44 / 10.2003 Amt für Gemeinden und Raumordnung - RYP (intern)
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 158) verbindlich lesbar.
–KPL/ELE (intern)
–kant. Steuerverwaltung, Abt. amtl. Bewertung 1500944/ 10.2003 2 Amt für Gemeinden und Raumordnung Abteilung Orts- und Regionalplanung 1. /41\J itdL~ Barbara Wiedmer Rohrbach Vorsteher-Stv. Je zwei Exemplare dieser Verfügung und der genehmigten Zonenplanänderung „Buechhof / Haslibach" sind für das Amtsarchiv bestimmt.
–Regierungsstatthalteramt von Fraubrunnen (1 Ex.)
–Rechtsamt der BVE (1 Ex.) Änderung und Ergänzung des Baureglements
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.