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Art. 2 · Geltungsbereich und Vorbehalt

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 6 · Original-PDF

1Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Feusisberg.

2Vorbehalten bleiben die übrigen Bestimmungen des kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.