← BZO Feusisberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 6 · Original-PDF
Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:
a)die haushälterische Nutzung des Bodens sowie die Erhaltung des Kulturlandes und schützenwerter Gebiete;
b)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde und ihrer beiden Ortsteile Feusisberg und Schindellegi;
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart von Orts- und Landschaftsbild;
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen;
e)die Erhöhung der Wohnqualität.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.