← BZO Feusisberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 6 · Original-PDF

Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:

a)die haushälterische Nutzung des Bodens sowie die Erhaltung des Kulturlandes und schützenwerter Gebiete;

b)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde und ihrer beiden Ortsteile Feusisberg und Schindellegi;

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart von Orts- und Landschaftsbild;

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen;

e)die Erhöhung der Wohnqualität.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.