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Art. 2a · Planungsmittel und Planungspflicht

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 6 · Original-PDF

1Planungsmittel sind:

a)Richtpläne;

b)Nutzungspläne;

c)Sondernutzungspläne.

2Die Gemeinde erfüllt ihre Planungspflicht durch den Erlass von Zonen-, Landwirtschafts- und Schutzzonen- sowie Erschliessungsplänen mit den zugehörenden Vorschriften.

3Sie kann auch Richt- und Gestaltungspläne mit den entsprechenden Sonderbauvorschriften sowie Planungszonen erlassen. 2 Planungsmittel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.