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Art. 11 · Wohnzone Kolonie (WK)

BZO Erstfeld · S. 6

1Der Zonenzweck und die Nutzungsart richten sich nach Artikel 10.

2Darüber hinaus dient die Wohnzone Kolonie dem Ziel, den Charakter und die sinnvolle Nutzung der bestehenden Bauten sowie die Grün- und Zwischenräume zu erhalten. Die Kolonie soll als Ganzes in ihrer Art als historische Zeugin des früheren sozialen Wohnungsbaus erhalten bleiben.

3Die zulässigen Nutzungsmasse für die Wohnzone Kolonie sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.