Art. 6 · Etappierung der Bauzonen
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 12 · Original-PDF
1Die Bauzonen werden im Sinne von § 43 PBG in zwei Bauetappen eingeteilt.
2Bauzonen der 1. Bauetappe sind im Zonenplan voll ausgemalt. In ihnen kann im Rahmen der geltenden Vorschriften gebaut werden.
3Grössere, zusammenhängende und unüberbaute oder nicht erschlossene Gebiete werden der Bauzone 2. Etappe zugeteilt. Sie sind im Zonenplan schraffiert angelegt.
4Die Umteilung von der 2. in die 1. Bauetappe erfolgt derart, dass die Gemeinde die von ihr zu erstellenden Erschliessungsanlagen zeitlich staffeln und aufteilen kann. *Höhenbeschränkungsplan kann auf dem Baudepartement / Hochbauamt der Gemeinde eingesehen werden. 10
5Die Bauzonen der 2. Etappe werden vom Gemeinderat ganz oder teilweise in die 1. Etappe umgeteilt, wenn: - die übergeordnete Erschliessung sichergestellt ist - eine geordnete Überbauung, gute Gestaltung und zweckmässige Erschliessung des umzuteilenden Areals in einem Bebauungs- oder Gestaltungsplan festgehalten sind. Bei grösseren Arealen kann der Gemeinderat spätere Etappen vorderhand auch als Richtpläne genehmigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.