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Art. 5 · Vorschriften über die Flugsicherheit
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 12 · Original-PDF
Für alle Bauten und Anlagen sind die bestehenden Auflagen und Vorschriften über die Flugsicherheit des zuständigen Flugplatzkommandos der Luftwaffe über die maximalen Gebäude-, Firstund Kranhöhen zu berücksichtigen und einzuhalten.*
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.