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Art. 30 · Naturschutzzone II

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 27 · Original-PDF

(Wald) Ns-II

1Die Naturschutzzone II ist dem Wald überlagert.

2Die Naturschutzzone II bezweckt den Schutz und die dynamische Entwicklung des Auenwaldes Unterer Schiltwald, des Rotbachtobels und der Reusslandschaft als Lebensräume einheimischer Tiere und Pflanzen. Der Untere Schiltwald als Auenobjekt nationaler Bedeutung, sowie der natürliche Lauf des Rotbaches mit seinen geologischen Formationen und die Reuss mit der angrenzenden Uferlandschaft sind als charakteristisches Landschaftselement dynamisch zu erhalten.

3Eine naturnahe, standortgerechte und Boden schonende Holznutzung und Pflege ist gewährleistet. Die Verjüngung der Wälder erfolgt grundsätzlich über eine standortgerechte Naturverjüngung. Struktur- und Artenvielfalt, Erhaltung von Spezialstandorten und Naturobjekten sowie die Schaffung von Biotopen (Biodiversität) werden gefördert. Neuanpflanzungen müssen sich nach der pflanzensoziologischen Standortkartierung richten.

4Bauten und Anlagen sind untersagt. Ausnahmsweise kann der Gemeinderat an geeigneten Orten Erholungsanlagen und Bauten im öffentlichen Interesse gestatten† Weitere Massnahmen sind nur soweit zugelassen, als sie der Förderung von geplanten Kleinstrukturen, Biotopen etc., den natürlichen Rotbachlauf und den Charakter der Reusslandschaft resp. des Auenwaldes stärken. *Pflegepläne und Pflegebeiträge: siehe § 27 des kant. Gesetzes über den Naturund Landschaftsschutz †Zu beachten ist die Waldgesetzgebung. Vgl. insbesondere Art. 14 der eidg. Waldverordnung. 25

5Die zuständigen Behörden können Nutzung und Pflege der Naturschutzzonen II oder Teile davon in geeigneten Instrumenten festlegen. Die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter sind dabei anzuhören.

6Im unteren Schiltwald ist das Reiten nur auf den vom Gemeinderat bewilligten Wegen gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.