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Art. 41 · Erholungszone EB
BZO Embrach · S. 16 · Original-PDF
1Es gilt das vom Gemeinderat erlassene Baureglement für die Gartenanlagen «In der Halde» / «Im Riet».
2Es sind Gebäude zulässig, die dem Betrieb der Familiengärten dienen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.