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Art. 40 · Erholungszone EA
BZO Embrach · S. 16 · Original-PDF
1Es gilt eine Gestaltungsplanpflicht.
2Es sind Bauten und Anlagen, die dem Sport sowie dem Betrieb einer Hundeschule dienen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.