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Art. 58 · Massvorschriften

BZO Elsau · S. 19 · Original-PDF

1Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten. 2Die zulässige traufseitige Fassadenhöhe beträgt 11.4 m.

2.7 Erholungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.