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Art. 57 · Nutzweise
BZO Elsau · S. 19 · Original-PDF
Es sind mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
2.6 Zone für öffentliche Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.