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Art. 59 · Nutzweise

BZO Elsau · S. 19 · Original-PDF

1In der Erholungszone sind Bauten und Anlagen zulässig, die dem Erholungszweck dienen.

2In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Familiengartenareal sind Gartenhäuser und Schöpfe im Sinne von §18 der Besonderen Bauverordnung II (Grundfläche 10 m2, Fassadenlänge mit Einschluss allfälliger Pergolen 6 m und Gesamthöhe 3 m) gestattet.

3Gegenüber privaten Grundstücken sind die Grenzabstände der betreffenden Zone einzuhalten. Im Übrigen gelten die Abstandsvorschriften gemäss PBG.

Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 15 3. WEITERE FESTLEGUNGEN

3.1 Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.