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Art. 32 · Fassadengestaltung

BZO Eglisau · S. 13 · Original-PDF

Bestehende Fenster mit Sprossenteilung dürfen nicht ohne Zustimmung der Baubehörde durch Fenster ohne Sprossen ersetzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.