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Art. 31 · Firstrichtung

BZO Eglisau · S. 13 · Original-PDF

1Entlang der Tössriederenstrasse sind die Dachfirste der Hauptbauten bei Neu- und Umbauten parallel zur Strasse auszurichten.

2In der Kernzone C sind Kehrfirste gegen die Tössriederenstrasse nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.