Art. 21 · Sondernutzungszone Gärtnerei / Gartenbau So-GG
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 14 · Original-PDF
1In der Sondernutzungszone Gärtnerei / Gartenbau sind nur Bauten und Anlagen für Baumschulen sowie für den Gartenbaubetrieb zulässig. Der Verkauf von nicht am Ort produzierten Gütern ist nur erlaubt, wenn die Güter in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit resp. dem Angebot einer Baumschule oder eines Gartenbaubetriebes stehen.
2In der Sondernutzungszone GS 383 und 560, Gärtnerei / Gartenbau Oberschachen, darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes gebaut werden.
3Die Sondernutzungszonen Gärtnerei / Gartenbau werden bei Wegfall der Nutzung durch die Baumschule und/oder den Gartenbaubetrieb entschädigungslos in dem dafür vorgesehenen Verfahren wieder der Landwirtschaftszone zugeführt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.