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Art. 13 · Wohnzone Höchmattweg W-Hö

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 11 · Original-PDF

1In der Wohnzone Höchmattweg sind nur Gebäude mit beidseitig nach aussen geneigtem Schrägdach mit Firstrichtung parallel zum Höchmattweg zulässig.

2Der offene Grünraum im Vorgartenland zum Höchmattweg darf nicht mit optisch vollständig abschliessenden toten oder lebendigen Einfriedungen verstellt werden.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.