Art. 14 · Wohnzone Höfli W- H
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 12 · Original-PDF
1In der Wohnzone Höfli darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes gebaut werden. Der Gestaltungsplan darf von den Massen im Abs. 2 nicht abweichen.
2Für Bauten, die folgende Abstände einhalten, darf der höchste Punkt des Gebäudes mit Ausnahmen von technisch bedingten Aufbauten eine Kote von 457.0 m ü. M. nicht überschreiten: ‒ 34.0 m ab der Parzellengrenze Oberdierikonerstrasse (Stand 1. Januar 2014) und ‒ 21.0 m ab Zonengrenze der Zone für öffentliche Zwecke.
3Für die übrigen Bauten gilt eine entsprechende Kote von 454.0 m ü. M.
4Die Parkierung für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten ist unterirdisch anzuordnen. Die Einfahrt in die Tiefgarage erfolgt über die Hartenfelsstrasse. Parkplätze für Besucherinnen, Besucher und Kundschaften dürfen oberirdisch angelegt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.