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Art. 8 · Bauberatung

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 2

a) in der Baukommission Die Baubehörde wählt eine ausgewiesene Fachperson als Bauberater. Dieser soll in der Gemeinde nicht wohnhaft sein und darf daselbst während seines Auftragsverhältnisses keine Projektierungs- und Bauaufträge übernehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.