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Art. 9 · weitere Aufgaben

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 2

b) weitere Aufgaben

1Der Bauberater orientiert und berät Bauherrschaften und Architekten. Er muss bei Bauvorhaben an geschützten und erhaltenswerten Bauten und Baugruppen, in Gebieten mit Ortsbildschutz sowie bei Quartierplanungen beigezogen werden.

2Die Baubehörde kann die Bauberatung für weitere Bereiche als obligatorisch erklären. II. Instrumente der Planung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.