← BZO Davos · Inhaltsverzeichnis

Art. 7 · Bauamt

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 2

1Dem Bauamt obliegt die Bauaufsicht und die Baukontrolle, und es stellt das Sekretariat der Baukommission.

2Das Bauamt prüft zuhanden der Baukommission die Baugesuche, die Quartiererschliessungs- und -gestaltungspläne sowie die Landumlegungspläne und unterbreitet einen schriftlichen Antrag.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.