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Art. 74 · Berglandwirtschaftszone

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 25

Berglandwirtschaftszone

1Die Berglandwirtschaftszone umfasst die Gebiete, die zur alpwirtschaftlichen Nutzung und zur Bewirtschaftung als Mäder geeignet sind, und die dieser Nutzung zu erhalten sind oder die im Gesamtinteresse so genutzt werden sollen.

2Neue Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie unmittelbar der zonengemässen Nutzung dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.