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Art. 75 · Alpine Landwirtschaftszone
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 25
Alpine Landwirtschaftszone
1Die Alpine Landwirtschaftszone umfasst die zur extensiven landwirtschaftlichen Nutzung geeigneten Flächen.
1Eingefügt gemäss Nachtrag IV vom 26. November 2006 zum Baugesetz; in Kraft getreten am 5. Februar 2008; von der Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss vom 5. Februar 2008 genehmigt 25 60
2Neue Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie unmittelbar der zonengemässen Nutzung dienen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.