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Art. 2.1.5 · Gestaltung
BZO Bülach · S. 10 · Original-PDF
2.1.5 Gestaltung
1An Bauten, Anlagen und Umschwung werden in ästhetischer Hinsicht hohe Anforderungen gestellt.
2Bauten sind in Gestaltung, Materialwahl und Farbe so auf ihre Umgebung abzustimmen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
3Reklamen dürfen den Charakter der Bauten und deren Umgebung nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.